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Übergang zur Sekundarstufe I

 

 

Gutachten Kl. 6 und Übergang in Klasse 7

 

Nach dem 6. Schuljahr erfolgt der Übergang zu den weiterführenden Schulen: der Oberschule oder dem Gymnasium. Bei der schwierigen Wahl der Schulart unterstützt die Grundschule die Eltern mit einem umfangreichen Informationsangebot:

  • Der Klassenlehrer informiert in der 1. Elternversammlung des Schuljahres alle Eltern über das Bildungsangebot der Sekundarstufe und das Übergangsverfahren.

  • Beim Elternsprechtag im November können weitere Fragen geklärt werden.

  • Zum Jahresanfang vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen stellen sich die weiterführenden Schulen mit ihren  "Tagen der offenen Tür" vor.

  • Im individuellen Beratungsgespräch haben die Eltern noch einmal die Möglichkeit, die Wahl der Schulart mit dem Klassenlehrer zu besprechen.

  • Im Februar erhalten die Kinder zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und dem Antrag zur Aufnahme in eine weiterführende Schule ein Gutachten über die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

  • Nach den Winterferien wird der ausgefüllte Antrag in der Schule abgegeben und von dort zusammen mit den Kopien des Halbjahreszeugnisses bzw. des Gutachtens zum Schulamt weitergeleitet.

  • Das Schulamt entscheidet, in welcher Schule das Kind den gewählten Bildungsgang absolvieren kann und informiert die Eltern, Schülerinnen und Schüler.

 

Aktuelle Termine:

Elternversammlung: 06.12.2023

Klassenkonferenz: 10.01.2024

Elterngespräche: 

Ausgabe der Gutachten und Anmeldeformulare: 02.02.2024

Abgabe der Anmeldeformulare in der Schule: bis spätestens 12.02.2024