Übergang zur Sekundarstufe I
Gutachten Kl. 6 und Übergang in Klasse 7
Nach dem 6. Schuljahr erfolgt der Übergang zu den weiterführenden Schulen: der Oberschule oder dem Gymnasium. Bei der schwierigen Wahl der Schulart unterstützt die Grundschule die Eltern mit einem umfangreichen Informationsangebot:
- Der Klassenlehrer informiert in der 1. Elternversammlung des Schuljahres alle Eltern über das Bildungsangebot der Sekundarstufe und das Übergangsverfahren.
- Beim Elternsprechtag im November können weitere Fragen geklärt werden.
- Zum Jahresanfang vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen stellen sich die weiterführenden Schulen mit ihren "Tagen der offenen Tür" vor.
- Im individuellen Beratungsgespräch haben die Eltern noch einmal die Möglichkeit, die Wahl der Schulart mit dem Klassenlehrer zu besprechen.
- Im Februar erhalten die Kinder zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und dem Antrag zur Aufnahme in eine weiterführende Schule ein Gutachten über die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
- Nach den Winterferien wird der ausgefüllte Antrag in der Schule abgegeben und von dort zusammen mit den Kopien des Halbjahreszeugnisses bzw. des Gutachtens zum Schulamt weitergeleitet.
- Das Schulamt entscheidet, in welcher Schule das Kind den gewählten Bildungsgang absolvieren kann und informiert die Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Aktuelle Termine:
Elternversammlung: 07.12.2022
Klassenkonferenz: 11.01.2023
Elterngespräche:
Ausgabe der Gutachten und Anmeldeformulare: 27.01.2023
Abgabe der Anmeldeformulare in der Schule: bis spätestens 08.02.2023 (besser: am 1. Schultag nach den Winterferien)