Übergang zur Sekundarstufe I
Gutachten Kl. 6 und Übergang in Klasse 7
Es kann in den nächsten Wochen und Monaten zu Änderungen kommen.
Wir informieren Sie zeitnah, sobald wir Informationen/Vorschriften des Schulamtes/Ministeriums erhalten.
Nach dem 6. Schuljahr erfolgt der Übergang zu den weiterführenden Schulen: der Oberschule oder dem Gymnasium. Bei der schwierigen Wahl der Schulart unterstützt die Grundschule die Eltern mit einem umfangreichen Informationsangebot:
Der Klassenlehrer informiert in der 1. Elternversammlung des Schuljahres alle Eltern über das Bildungsangebot der Sekundarstufe und das Übergangsverfahren.
Beim Elternsprechtag im November können weitere Fragen geklärt werden.
Zum Jahresanfang vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen stellen sich die weiterführenden Schulen mit ihren "Tagen der offenen Tür" vor.
Im individuellen Beratungsgespräch haben die Eltern noch einmal die Möglichkeit, die Wahl der Schulart mit dem Klassenlehrer zu besprechen.
Im Februar erhalten die Kinder zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und dem Antrag zur Aufnahme in eine weiterführende Schule ein Gutachten über die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Nach den Winterferien wird der ausgefüllte Antrag in der Schule abgegeben und von dort zusammen mit den Kopien des Halbjahreszeugnisses bzw. des Gutachtens zum Schulamt weitergeleitet.
Das Schulamt entscheidet, in welcher Schule das Kind den gewählten Bildungsgang absolvieren kann und informiert die Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Aktuelle Termine:
Elternversammlung: .... um ... Uhr in ....
Elterngespräche: ....
Klassenkonferenz: ...
Ausgabe der Gutachten und Anmeldeformulare: ...
Abgabe der Anmeldeformulare in der Schule: ...







