• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Übergang zur Sekundarstufe I

 

 

Gutachten Kl. 6 und Übergang in Klasse 7

 

Es kann in den nächsten Wochen und Monaten zu Änderungen kommen.

Wir  informieren Sie zeitnah, sobald wir Informationen/Vorschriften des Schulamtes/Ministeriums erhalten.

 

Nach dem 6. Schuljahr erfolgt der Übergang zu den weiterführenden Schulen: der Oberschule oder dem Gymnasium. Bei der schwierigen Wahl der Schulart unterstützt die Grundschule die Eltern mit einem umfangreichen Informationsangebot:

  • Der Klassenlehrer informiert in der 1. Elternversammlung des Schuljahres alle Eltern über das Bildungsangebot der Sekundarstufe und das Übergangsverfahren.

  • Beim Elternsprechtag im November können weitere Fragen geklärt werden.

  • Zum Jahresanfang vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen stellen sich die weiterführenden Schulen mit ihren  "Tagen der offenen Tür" vor.

  • Im individuellen Beratungsgespräch haben die Eltern noch einmal die Möglichkeit, die Wahl der Schulart mit dem Klassenlehrer zu besprechen.

  • Im Februar erhalten die Kinder zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und dem Antrag zur Aufnahme in eine weiterführende Schule ein Gutachten über die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

  • Nach den Winterferien wird der ausgefüllte Antrag in der Schule abgegeben und von dort zusammen mit den Kopien des Halbjahreszeugnisses bzw. des Gutachtens zum Schulamt weitergeleitet.

  • Das Schulamt entscheidet, in welcher Schule das Kind den gewählten Bildungsgang absolvieren kann und informiert die Eltern, Schülerinnen und Schüler.

 

Aktuelle Termine:

Elternversammlung: .... um ... Uhr in ....

Elterngespräche: ....

Klassenkonferenz: ...

Ausgabe der Gutachten und Anmeldeformulare: ...

Abgabe der Anmeldeformulare in der Schule: ...