Notfallbetreuung im Januar
18.12.2020
Liebe Eltern,
laut Informationen vom Landkreis und Schulamt findet die Notfallbetreuung für die Klassenstufen 1 - 4 an den Schulen statt und wird durch sonstiges pädagogisches Personal und Lehrkräfte abgesichert. Wer anspruchsberechtigt ist, wird noch durch eine Verordnung geregelt. Die Klassenstufen 5 und 6 gehen in das Distanzlernen.
Die Anzahl der Stunden richtet sich nach der Wochenstundentafel der jeweiligen Klassenstufe. Fehlen jedoch Betreuer, muss die Stundenzahl verringert werden, ist jedoch von der 1. - 4. Stunde gewährleistet. Hortkinder können anschließend in den Hort gehen.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen ruhigen Rutsch ins neue Jahr.