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Keine Bewertung der Aufgaben

15.04.2020

Liebe Schüler und Schülerinnen und Eltern,

am 3. April 2020 erhielten wir die Information der Schulrätin, dass es in der Zeit der Unterrichtsversagung eine Aufgabe der Lehrkräfte ist, den Kindern nach Möglichkeit bis zum Beginn der Osterferien Lernangebote zu machen. Ein Angebot kann angenommen werden, muss es aber nicht. Die Lernangebote sind also keine pflichtigen Aufgaben für die SuS und haben demzufolge auch nicht den Stellenwert von Hausaufgaben. Daraus ergibt sich, dass eine Leistungsbewertung grundsätzlich zu unterbleiben hat.

"Grundsätzlich" bedeutet aber, dass es mindestens eine Ausnahme gibt. Deshalb bieten wir an, dass Schüler, die sehr fleißig in der unterrichtsfreien Zeit gearbeitet haben,  die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeiten abzugeben und sie als Zusatzarbeiten bewerten zu lassen.